Rückstellungen für unterlassene Abraumbeseitigung

Grundsätze

Der § 249 Abs. 1 HGB enthält folgendes (Zwecke für die Rückstellungen zu bilden sind):

Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Ferner sind Rückstellungen zu bilden für
  1. im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden,
  2. Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.

Für die Bildung der Rückstellungen muss es sich um unterlassene Abraumbeseitigungen handeln, nicht also um noch entstehenden Abraum. Die Nachholung muss im Folgejahr erfolgen. Eine Begrenzung auf 3 Monate, wie bei den unterlassenen Aufwendungen für Instandhaltung, gibt es nicht.

Grundsätzlich ist zwischen einer Innenverpflichtung oder einer Außenverpflichtung (rechtliche Verpflichtung) zu unterscheiden. Rückstellungen für Abraumbeseitigungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen sind als ungewisse Verbindlichkeit zu bilden (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB und R 5.7 Abs. 11 EStR).

Soweit die handelsrechtliche Passivierungspflicht besteht, sind aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes diese Rückstellungen auch in die Steuerbilanz zu übernehmen.
R 5.7 Abs. 11 EStR:

Die nach den Grundsätzen des § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB gebildete Rückstellung ist auch in der Steuerbilanz anzusetzen. Das Gleiche gilt für die Bildung von Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigungen, die im folgenden Wirtschaftsjahr nachgeholt werden. Bei unterlassener Instandhaltung muss es sich um Erhaltungsarbeiten handeln, die bis zum Bilanzstichtag bereits erforderlich gewesen wären, aber erst nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden. Rückstellungen für Abraumbeseitigungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen sind nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB (ungewisse Verbindlichkeit) zu bilden.

Zu beachten ist auch der § 5 Abs. 4b EStG:

Rückstellungen für Aufwendungen, die in künftigen Wirtschaftsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu aktivieren sind, dürfen nicht gebildet werden.
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Buchungssätze bei Rückstellungen für unterlassene Abraumbeseitigung

Die entsprechende Buchung lautet: Aufwandskonto an Rückstellungen
Die Aufwandsbuchung verringert den Gewinn des Abschlussjahres. Mit Hilfe der Position Rückstellungen wird dieser Betrag in das neue Jahr übernommen.

Rückstellungen für unterlassene Abraumbeseitigung werden im SKR04 und SKR03 auf folgenden Sachkonten ausgewiesen:

Kontenrahmen SKR04 Kontenrahmen SKR03

Bilanzkonten:

  • 3085 - Rückstellungen für Abraum- und Abfallbeseitigung

Bilanzkonten:

  • 0973 - Rückstellungen für Abraum- und Abfallbeseitigung

Aufwandskonten:

  • 6859 - Aufwendungen für Abraum- und Abfallbeseitigung

Aufwandskonten:

  • 4969 - Aufwendungen für Abraum- und Abfallbeseitigung

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