Sonstige Verbindlichkeiten

Der Jahresabschluss hat die Aufgabe, einen periodengerechten Jahreserfolg zu ermitteln. Dazu müssen die Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören (unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung).

Der § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB legt fest:

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß zu berücksichtigen.

Übersicht Jahresabgrenzung (zeitliche Abgrenzung)

Die Position Sonstige Verbindlichkeiten ist hervorgehoben.

Charakteristik der Abgrenzung Konto Altes Geschäfts­jahr Neues Geschäfts­jahr Erläuterung
Echte Abgrenzungen (§ 250 HGB)
Transitorische Posten (hinüber­reichend)
Der erfolgs­wirksame Betrag wird mit Hilfe der Bilanz ins neue Jahr genommen.
Die Zahlung erfolgt im alten Jahr.
Aktive Rechnungs­abgrenzung (ARA) Ausgabe Aufwand Ausgaben vor dem Abschluss­stichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
Im Voraus bezahlter Aufwand.
Passive Rechnungs­abgrenzung (PRA) Einnahme Ertrag Einnahmen vor dem Abschluss­stichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 5 Abs. 5 Nr. 2 EStG).
Im Voraus erhaltener Ertrag.
Abgrenzungen im weiteren Sinne
Antizipative Posten (vorweg­nehmend)
Der erfolgs­wirksame Vorgang wird vor dem Zahlungs­zeitpunkt berücksichtigt.
Die Zahlung erfolgt im neuen Jahr.
Sonstige Forderungen Ertrag Einnahme Erträge die ins Abschlussjahr gehören, als Einnahmen aber erst im Folgejahr anfallen.
Noch zu erhaltender Ertrag.
Sonstige Verbindlichkeiten Aufwand Ausgabe Aufwendungen die ins Abschluss­jahr gehören, als Ausgaben aber erst im Folgejahr anfallen.
Noch zu zahlender Aufwand.

Sonstige Verbindlichkeiten dienen damit der Periodenabgrenzung von Aufwendungen im aktuellen Jahr und Ausgaben im Folgejahr.

Rückstellungen sind Passivposten, die dem Grunde nach, nicht aber der Höhe und/oder Fälligkeit nach feststehen. Sie werden für künftige Ausgaben gebildet, die wirtschaftlich das abgelaufene Jahr betreffen. Damit stellen Rückstellungen Fremdkapital dar.

Beispiele für Sonstige Verbindlichkeiten

  • noch zu zahlende Miete
  • noch zu zahlende Zinsen
  • noch zu zahlende Provisionen
  • noch zu zahlende Beiträge
  • noch zu zahlende Löhne und Gehälter

Sonstige Verbindlichkeiten buchen

Die Periodenabgrenzungen können zum Abschlussstichtag oder beim Anfall der Aufwendungen erfolgen.

Üblich ist die Buchung am Jahresende.
Buchungssatz: Aufwandskonto an Sonstige Verbindlichkeiten

Im Zeitpunkt der Zahlung im neuen Jahr wird erfolgsneutral gebucht.
Buchungssatz: Sonstige Verbindlichkeiten an Bank

Beispiel:
Die Provision unseres Handelsvertreters für Dezember wird erst im Januar überwiesen. Die Provisionabrechnung für den Dezember liegt am 31.12. vor. Es handelt sich um 3.000 €.
Die Überweisung erfolgt am 31.01. im neuen Jahr.
Der Aufwand gehört aber ins alte Jahr. Damit haben wir eine Verbindlichkeit gegenüber dem Handelsvertreter.

Buchungssatz am 31.12.:
Verkaufsprovisionen 3.000 € an Sonstige Verbindlichkeiten 3.000 €

Buchungssatz zum Zahlungszeitpunkt im neuen Jahr:
Sonstige Verbindlichkeiten 3.000 € an Bank 3.000 €

Der erfolgswirksame Vorgang wurde vor dem Zahlungszeitpunkt berücksichtigt.


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