Betriebliches Rechnungswesen - Kostenrechnung
Im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung unterliegt die Kosten- und Leistungsrechnung keinen gesetzlichen Bestimmungen. Sie ist also frei in der Ausgestaltung durch das Unternehmen. Es besteht auch keine Pflicht überhaupt eine Kostenrechnung durchzuführen.
Die Kosten- und Leistungsrechnung ist auf den Kernbereich der Leistungserstellung und Leistungsverwertung (entsprechend dem Betriebszweck) gerichtet.
Abgrenzungsrechnung
Die Abgrenzungsrechnung ist die Nahtstelle zwischen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung.
Finanzbuchhaltung | Abgrenzungsrechnung | Kostenrechnung |
---|---|---|
Auf das gesamte Unternehmen bezogen. Gegenüberstellung aller Aufwendungen und Erträge im Gewinn- und Verlustkonto. | Abgrenzung der neutralen Aufwendungen und Erträge von den Kosten und Leistungen. | Auf den Kernbereich der Leistungserstellung und Leistungsverwertung (entsprechend dem Betriebszweck) gerichtet. |
Ermittlung des Gesamtergebnisses. | Ermittlung des neutralen Ergebnisses (Abgrenzungsergebnis). | Ermittlung des Betriebsergebnisses. |
Die Gliederung der Kosten kann nach mehreren Kriterien erfolgen. Die zwei wichtigsten sind:
- Nach der Zurechnung auf die Leistungseinheiten (Bezugsobjekte) werden die Kosten in Einzel- und Gemeinkosten unterteilt.
- Nach ihrem Verhalten bei Beschäftigungsänderungen werden die Kosten in Fixe und variable Kosten unterteilt.
Man unterscheidet Kostenrechnungssysteme in zweifacher Hinsicht:
- Nach dem Zeitbezug der Kostengrößen
- Istkostenrechnung
- Normalkostenrechnung
- Plankostenrechnung
- Nach dem Ausmaß der Kostenverrechnung
- Vollkostenrechnung (Einzel- und Gemeinkosten)
- Teilkostenrechnung (Fixe und variable Kosten)
Elemente der Kostenrechnung:
- Kostenartenrechnung
Erfassen und Gliedern der Kosten. (Welche Kosten sind insgesamt in welcher Höhe angefallen?) - Kostenstellenrechnung
Verteilen der Kosten. (Wo sind welche Kosten in welcher Höhe angefallen?) - Kostenträgerrechnung
Auswerten der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung. (Wofür sind welche Kosten in welcher Höhe angefallen?)- als Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) und
- Kostenträgerzeitrechnung (Betriebsergebnisrechnung)
Ausführliche Informationen zur Kostenrechnung finden Sie hier: www.kostenrechnung-info.de
© 2009-2024 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Buchführungslexikon