Informationen zum betrieblichen Rechnungswesen - Schwerpunkt Finanzbuchhaltung
Aktuelles
Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) ehemals Zweites Jahressteuergesetz 2024
Das Bundeskabinett hat am 24. Juli 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 und den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des
Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz; bisher: zweites Jahressteuergesetz 2024) beschlossen (Quelle: Pressemitteilung 14/2024 des Bundesministeriums der Finanzen).
Die Abschreibungsbedingungen sollen verbessert werden (Maßnahmen des Wachstumspakets):
- Fortführung der degressiven Abschreibung für im Zeitraum 2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 7 Absatz 2 EStG) und Wiederanhebung auf das Zweieinhalbfache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes, höchstens 25 Prozent.
- Reform der Sammelabschreibungen durch Einstieg in die Gruppen- bzw. Pool-Abschreibung (Anhebung auf 5.000 Euro; Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern).
Das Steuerfortentwicklungsgesetz wurde am 26. September 2024 erstmals im Bundestag beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss.
Der Bundesrat hat in seiner 1047. Sitzung am 27. September 2024 zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben.
Das Bundeskabinett hat am 05.06.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen.
Der Bundestag hat am 25. September 2024 erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2024 beraten. Im Anschluss überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen
übernimmt der Finanzausschuss die Federführung.
Der Bundesrat hat in seiner 1047. Sitzung am 27. September 2024 zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben.
Maßnahmen mit Bezug zum Rechnungswesen:
- Änderung der Besteuerung von Kleinunternehmern
Die Neuregelung dient der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben. - Der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistungen von einem Ist-Versteuerer soll auf den Zahlungszeitpunkt verschoben werden.
Soll ab dem 01.01.2026 gelten. Erstmals anzuwenden auf Rechnungen, die nach dem 31.12.2025 ausgestellt worden sind.
Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 10. Februar 2022, C-9/20).
Bürokratieentlastungsgesetz IV
Der Bundesrat hatte am 26.04.2024 eine Stellungnahme abgegeben. Der Gesetzentwurf ist laut Entwurf im Bundesrat zustimmungspflichtig. Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf grundsätzlich. Der Entwurf
gehe aber nicht weit genug und werden den Entlastungsbedarfen der Wirtschaft nicht gerecht. In ihrer Gegenäußerung kündigt die Bundesregierung die Prüfung einzelner Vorschläge der Länderkammer an, andere lehnt sie ab, einige
will sie direkt übernehmen.
Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
Maßnahmen mit Bezug zum Rechnungswesen:
- Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
- Geplante Erhöhung des Schwellenwerts zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 7.500 auf 9.000 Euro
Der Bundestag hat am 26. September 2024 den Entwurf der Bundesregierung für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV angenommen.
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV steht abschließend auf der Tagesordnung der 1048. Sitzung des Bundesrates am 18.10.2024 (zustimmungsbedürftiges Gesetz).
Das Wachstumschancengesetz wurde am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte am 21. Februar 2024 einen Kompromiss beim Wachstumschancengesetz beschlossen.
Am 23. Februar 2024 stimmte der Bundestag dem Kompromiss zum Wachstumschancengesetz zu.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt.
Maßnahmen mit Bezug zum Rechnungswesen:
- Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter (wurde im Vermittlungsausschuss geändert).
- Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude (in § 7 EStG wird ein neuer Absatz 5a eingefügt; der bisherige Absatz 5a wird Absatz 5b) (wurde im Vermittlungsausschuss geändert).
- Die Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung (Möglichkeit der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten) nach § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG wird ab 01.01.2024 von 600.000 € auf 800.000 € angehoben.
- Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht (Änderung des § 241a HGB und des § 141 AO mit Wirkung auf § 238 HGB). Die Grenze Umsatzerlöse wird von 600.000 € auf 800.000 € und die Grenze Jahresüberschuss von 60.000 € auf 80.000 € angehoben. Die Änderung gilt für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2023.
- Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 € auf 2.000 € ab 01.01.2025 (im Gesetzentwurf stand als Beginn aber noch 2024).
- Kleinunternehmer werden ab 01.01.2025 grundsätzlich von der Abgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen befreit (§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG). Die Neuregelung gilt damit erstmals für den Veranlagungszeitraum 2024.
- Anhebung der Sonderabschreibung für Betriebe, die die Gewinngrenze von 200.000 € im Jahr vor der Investition nicht überschreiten, von derzeit 20% der Investitionskosten auf 40% der Investitionskosten für nach dem 31.12.2023 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter (Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG). Im Gesetzentwurf stand noch ein Wert von 50% der Investitionskosten.
- Änderungen an der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG).
- Ab dem 1. Januar 2025 ist die Entgegennahme von eRechnungen für alle inländischen Unternehmer verpflichtend. Es gibt aber Übergangsregelungen in § 27 Abs. 39 UStG.
Gestrichene Maßnahmen
Im Gesetzentwurf waren noch die folgenden Maßnahmen enthalten. Diese waren aber nicht mehr im Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses.
- Geplante Anhebung der Betragsgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 € und für Sammelposten auf 5.000 € sowie Senkung der Auflösungsdauer der Sammelposten auf 3 Jahre für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden. Diese Maßnahme wurde im Vermittlungsausschuss gestrichen.
- Der ermäßigte Steuersatz für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Wärme über ein Wärmenetz sollte nur bis zum 29. Februar 2024 gelten. Diese Maßnahme wurde im Vermittlungsausschuss gestrichen.
Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants
Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21. September 2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf der CDU/CSU-Fraktion zur
Änderung des Umsatzsteuergesetzes wurde in zweiter Lesung nach namentlicher Abstimmung abgelehnt.
Jahressteuergesetz 2022
Der Bundestag hat am 2. Dezember 2022 den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2022 gebilligt. Das Gesetz wurde in dritter Beratung in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen.
Der Bundesrat hat in seiner 1029. Sitzung am 16. Dezember 2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt.
Maßnahmen:
- Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent (§ 7 Absatz 4 EStG)
- Wahlrecht zum Verzicht zur Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten
Das dritte Entlastungspaket wurde vom Koalitionsausschuss am 3. September 2022 beschlossen. Darin geht es auch um die Absenkung der Umsatzsteuer für bestimmte Bereiche.
Dazu wurden zwei Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht. Die beiden zustimmungspflichtigen Gesetze standen auf der Tagesordnung der 1025. Sitzung des Bundesrates am 07.10.2022. Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird um ein Jahr verlängert für Wirtschaftsgüter,
die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden.
Der Bundestag hat am 19. Mai 2022 den Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Corona-Steuerhilfegesetz in der Ausschussfassung angenommen.
Das zustimmungspflichtige Gesetz stand auf der Tagesordnung der 1022. Sitzung des Bundesrates am 10.06.2022. Der Bundesrat hat zugestimmt.
Betriebliches Rechnungswesen
Das betriebliche Rechnungswesen ist ein sehr komplexes Themengebiet. Eine Vielzahl von Aufgaben hat zu verschiedenen Bereichen geführt. Diese Web-Site möchte einen Überblick geben und die Finanzbuchhaltung ausführlich behandeln.
Schwerpunkt der Web-Site ist die Finanzbuchhaltung
Bereiche des betrieblichen Rechnungswesens:
Buchführung oder auch Finanzbuchhaltung oder auch Externes Rechnungswesen engl. Financial Accounting |
Kostenrechnung oder auch Betriebsergebnisrechnung oder auch Internes Rechnungswesen engl. Management Accounting |
Statistik und Vergleichsrechnung | Planungsrechnung |
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Folgende Inhalte werden im Einzelnen behandelt
- Das betriebliche Rechnungswesen
Vorstellung der Aufgaben und Bereiche. Erläuterung wichtiger Grundbegriffe. Überblick zu Kostenrechnung, Statistik, Planungsrechnung und Controlling. Einkunftsarten nach § 2 EStG (Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte). - Die Buchführung - Finanzbuchhaltung
Aufgaben, gesetzliche Grundlagen, Buchführungspflicht, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), Steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten, Inventur, Inventar und Bilanz, Wertveränderungen in der Bilanz, Auflösung der Bilanz in Konten, Bestandskonten, Vom Geschäftsvorfall zum Buchungssatz, Eröffnungsbilanzkonto und Schlussbilanzkonto, Erfolgskonten, Bestandsbuchungen und Erfolgsbuchungen, Gewinn- und Verlustkonto, Privatkonto, Eigenkapitalkonto, Sach- und Personenkonten, Organisation der Buchführung, Kontenrahmen und Kontenplan, Grundbuch, Hauptbuch und Nebenbücher. - Die Umsatzsteuer
Gesetzliche Grundlagen, Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug, Zahllast und Vorsteuerüberhang, Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz, Sollversteuerung und Istversteuerung, Reverse-Charge-Verfahren (Verlagerung der Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den unternehmerischen Leistungsempfänger), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, innergemeinschaftliche Lieferung, innergemeinschaftlicher Erwerb, steuerfreie Ausfuhrlieferungen, Umsatzsteuervoranmeldung, Dauerfristverlängerung, Vorsteuer-Vergütungsverfahren (Umsatzsteuervergütung in der EU und im EU-Ausland), Umsatzsteuersonderprüfung und Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG. - Buchungen in verschiedenen Unternehmensbereichen
Hauptteil der Web-Site mit der Buchung nach Belegen anhand konkreter Geschäftsvorfälle.- Forderungen an Kunden (Verkauf auf Zahlungsziel)
- Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten (Einkauf auf Zahlungsziel)
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- Lohnabrechnungen und Zahlungen (Informationen zu den Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung)
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