Informationen zum betrieblichen Rechnungswesen - Schwerpunkt Finanzbuchhaltung
Aktuelles
Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants
Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21. September 2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf der CDU/CSU-Fraktion zur
Änderung des Umsatzsteuergesetzes wurde in zweiter Lesung nach namentlicher Abstimmung abgelehnt.
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 den Entwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen.
Das Bundesministerium der Finanzen hatte am 17.07.2023 den Referentenentwurf veröffentlicht.
In dem Gesetzentwurf sind einige das Rechnungswesen betreffende Änderungen enthalten:
- Geplante Anhebung der Betragsgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 € und für Sammelposten auf 5.000 € sowie Senkung der Auflösungsdauer der Sammelposten auf 3 Jahre für Wirtschaftsgüter, die
nach dem 31.12.2023 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden.
Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern - Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter geplant.
- Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude (in § 7 EStG wird ein neuer Absatz 5a eingefügt; der bisherige Absatz 5a wird Absatz 5b).
- Die Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung (Möglichkeit der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten) nach § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG soll ab 01.01.2024 von 600.000 €
auf 800.000 € angehoben werden.
Istversteuerung - Geplante Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht (Änderung des § 241a HGB und des § 141 AO mit Wirkung auf § 238 HGB). Die Grenze Umsatzerlöse wird von 600.000 € auf 800.000 € und
die Grenze Jahresüberschuss von 60.000 € auf 80.000 € angehoben. Die Änderung gilt für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2023.
Buchführungspflicht - Geplante Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 € auf 2.000 € ab 01.01.2024.
Umsatzsteuervoranmeldung und Voranmeldungszeitraum - Anhebung der Sonderabschreibung für Betriebe, die die Gewinngrenze von 200.000 € im Jahr vor der Investition nicht überschreiten, von derzeit 20% der Investitionskosten auf 50% der Investitionskosten für nach dem 31.12.2023 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter (Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG).
Jahressteuergesetz 2022
Der Bundestag hat am 2. Dezember 2022 den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2022 gebilligt. Das Gesetz wurde in dritter Beratung in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen.
Der Bundesrat hat in seiner 1029. Sitzung am 16. Dezember 2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt.
Maßnahmen:
- Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent (§ 7 Absatz 4 EStG)
- Wahlrecht zum Verzicht zur Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten
Das dritte Entlastungspaket wurde vom Koalitionsausschuss am 3. September 2022 beschlossen. Darin geht es auch um die Absenkung der Umsatzsteuer für bestimmte Bereiche.
Dazu wurden zwei Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht. Die beiden zustimmungspflichtigen Gesetze standen auf der Tagesordnung der 1025. Sitzung des Bundesrates am 07.10.2022. Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird um ein Jahr verlängert für Wirtschaftsgüter,
die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden.
Der Bundestag hat am 19. Mai 2022 den Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Corona-Steuerhilfegesetz in der Ausschussfassung angenommen.
Das zustimmungspflichtige Gesetz stand auf der Tagesordnung der 1022. Sitzung des Bundesrates am 10.06.2022. Der Bundesrat hat zugestimmt.
Durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz vom 2. Juni 2021 wurde die Berechnungsmethode für die Berechnung der Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht an die Berechnungsmethode zur Berechnung der Grenze für die Zulässigkeit der Ist-Besteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz angepasst (Buchführungspflicht nach Steuerrecht).
Mehrwertsteuersenkung Gastronomie
Der Bundestag hatte am 26. Februar 2021 den Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (drittes Corona-Steuerhilfegesetz) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung
beschlossen. Der Bundesrat hat am 5. März 2021 dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Das Gesetz wurde am 17.03.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Für Gaststätten wurde der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30. Juni 2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert.
Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben vom 26.02.2021 ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt (Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter).
Zielgenauere Ausgestaltung der Investitionsabzugsbeträge des § 7g EStG - Jahressteuergesetz 2020
Zwei Tage nach dem Bundestag hat am 18. Dezember 2020 auch der Bundesrat zahlreichen neuen Regeln im Steuerrecht zugestimmt.
Der Bundesrat hat in seiner 991. Sitzung (Sondersitzung) am 29.06.2020 dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
zugestimmt. Das Gesetz wurde am 30.06.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Maßnahmen aus dem Gesetz:
- Der Umsatzsteuersatz sinkt vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5%.
Bedingt durch das Erste Corona-Steuerhilfegesetz ergeben sich insbesondere für die Gastronomie große Herausforderungen durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes. - Befristete Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden.
Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz zu
Der Bundesrat hat am 29. November 2019 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag am 7. November verabschiedet hatte (Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität
und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften - Jahressteuergesetz 2019). Das Gesetz wurde am 17.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Änderungen bei der Umsatzsteuer
Das Bürokratieentlastungsgesetz III stand auf der Tagesordnung der 982. Sitzung des Bundesrates am 08.11.2019. Der Bundesrat hat zugestimmt. Das Gesetz wurde am 28.11.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Änderungen aus dem Bürokratieentlastungsgesetz III:
- Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro Vorjahresumsatz (Diese Änderung tritt am 01.01.2020 in Kraft).
- Zeitlich befristete Abschaffung der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründer.
- Auch die Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen wird vereinfacht: Für Unternehmen entfällt die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten. Sie können nun fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.
- Festlegung von Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke ab 01.01.2020
- Änderungen im Bereich der Lohnabrechnung
- Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft von bürokratischen Belastungen. Der Umfang der erreichten Entlastungen bleibt aber deutlich hinter dem zurück, was im Interesse der Stärkung und der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Wirtschaft wünschenswert wäre. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ihr Bemühen um Bürokratieentlastung entschieden fortzusetzen und zügig weitere Vorschläge dazu zu erarbeiten.
Betriebliches Rechnungswesen
Das betriebliche Rechnungswesen ist ein sehr komplexes Themengebiet. Eine Vielzahl von Aufgaben hat zu verschiedenen Bereichen geführt. Diese Web-Site möchte einen Überblick geben und die Finanzbuchhaltung ausführlich behandeln.
Schwerpunkt der Web-Site ist die Finanzbuchhaltung
Bereiche des betrieblichen Rechnungswesens:
Buchführung oder auch Finanzbuchhaltung oder auch Externes Rechnungswesen engl. Financial Accounting |
Kostenrechnung oder auch Betriebsergebnisrechnung oder auch Internes Rechnungswesen engl. Management Accounting |
Statistik und Vergleichsrechnung | Planungsrechnung |
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Folgende Inhalte werden im Einzelnen behandelt
- Das betriebliche Rechnungswesen
Vorstellung der Aufgaben und Bereiche. Erläuterung wichtiger Grundbegriffe. Überblick zu Kostenrechnung, Statistik, Planungsrechnung und Controlling. Einkunftsarten nach § 2 EStG (Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte). - Die Buchführung - Finanzbuchhaltung
Aufgaben, gesetzliche Grundlagen, Buchführungspflicht, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), Steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten, Inventur, Inventar und Bilanz, Wertveränderungen in der Bilanz, Auflösung der Bilanz in Konten, Bestandskonten, Vom Geschäftsvorfall zum Buchungssatz, Eröffnungsbilanzkonto und Schlussbilanzkonto, Erfolgskonten, Bestandsbuchungen und Erfolgsbuchungen, Gewinn- und Verlustkonto, Privatkonto, Eigenkapitalkonto, Sach- und Personenkonten, Organisation der Buchführung, Kontenrahmen und Kontenplan, Grundbuch, Hauptbuch und Nebenbücher. - Die Umsatzsteuer
Gesetzliche Grundlagen, Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug, Zahllast und Vorsteuerüberhang, Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz, Sollversteuerung und Istversteuerung, Reverse-Charge-Verfahren (Verlagerung der Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den unternehmerischen Leistungsempfänger), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, innergemeinschaftliche Lieferung, innergemeinschaftlicher Erwerb, steuerfreie Ausfuhrlieferungen, Umsatzsteuervoranmeldung, Dauerfristverlängerung, Vorsteuer-Vergütungsverfahren (Umsatzsteuervergütung in der EU und im EU-Ausland), Umsatzsteuersonderprüfung und Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG. - Buchungen in verschiedenen Unternehmensbereichen
Hauptteil der Web-Site mit der Buchung nach Belegen anhand konkreter Geschäftsvorfälle.- Forderungen an Kunden (Verkauf auf Zahlungsziel)
- Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten (Einkauf auf Zahlungsziel)
- Bankauszüge
- Kassenbelege
- Bank-Kassen-Vorgänge mit dem Geldtransitkonto
- Geschäftsvorfälle im Anlagevermögen
- Lohnabrechnungen und Zahlungen (Informationen zu den Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung)
- Privateinlagen und Entnahmen
- Wareneinkauf und Warenverkauf
- Bewirtungskosten
- Reisekosten für Arbeitnehmer und Unternehmer
- Erhaltene Anzahlungen
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Die Anzahl der Aufgaben wird ständig erweitert. - Der Jahresabschluss des Unternehmens mit Auswertung
Abschlussprozess, Mengenkorrekturen, Wertkorrekturen, Abschreibungen auf Anlagen, Abschreibungen auf Forderungen, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzung, Sonstige Forderungen und Sonstige Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rücklagen, Hauptabschlussübersicht, Bilanzanalyse und Bilanzkritik, Bewegungsbilanz und Kennzahlen. - Einsatz eines Buchhaltungsprogramm
Hier werden die wichtigsten Schritte und Abläufe beim Einsatz einer Online Buchhaltungssoftware erläutert. - Betriebsprüfungen im Unternehmen
Hier werden die Betriebsprüfungen im Unternehmen vorgestellt.
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