Progressive Abschreibung
Grundsätzliches
Bei der progressiven Abschreibung handelt es sich um eine Abschreibung mit steigenden Jahresbeträgen. Im ersten Jahr wird der niedrigste und im letzten Jahr der höchste Abschreibungsbetrag verrechnet. Das Verfahren ist in der Praxis bedeutungslos. Steuerrechtlich ist es nicht zugelassen.
Es wird eine geringe Abnutzung am Anfang unterstellt, die sich mit den Jahren aber steigert. Diese Methode kann bei land- und forstwirtschaftlichen Anbaubetrieben sowie Versorgungs- und Verkehrsbetrieben zweckmäßig sein.
Beispiel zur progressiven Abschreibung
Eine Anlage hatte Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 420.000 €.
Es wird eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 6 Jahren unterstellt.
Wir wählen die arithmetisch-progressive Abschreibung
Bei der arithmetisch-progressiven Abschreibung steigen die jährlichen Abschreibungsbeträge immer um den gleichen Betrag (Degressionsbetrag).
Der Degressionsbetrag ist der Quotient aus Anschaffungskosten und der Summe der geplanten Nutzungsjahre (Summe der in der Nutzungsdauer enthaltenen Jahresziffern = arithmetische Reihe).
Bei einer Nutzungsdauer von 6 Jahren ergibt sich:
1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 = 21 (arithmetische Reihe)
Bei Anschaffungskosten von 420.000 € ergibt sich ein Degressionsbetrag von:
20.000 € (420.000 € / 21)
Um den jährlichen Abschreibungsbetrag zu erhalten, wird der Degressionsbetrag von 20.000 € mit den Jahresziffern multipliziert.
Jahr | Bezugswert der Abschreibungsberechnung | Abschreibungssatz | Abschreibungsbetrag | Restbuchwert (Ende des Jahres) |
---|---|---|---|---|
1 | 420.000 € | 1 * 20.000 € oder 1/21 der Anschaffungskosten |
20.000 € | 400.000 € |
2 | 420.000 € | 2 * 20.000 € oder 2/21 der Anschaffungskosten |
40.000 € | 360.000 € |
3 | 420.000 € | 3 * 20.000 € oder 3/21 der Anschaffungskosten |
60.000 € | 300.000 € |
4 | 420.000 € | 4 * 20.000,00 € oder 4/21 der Anschaffungskosten |
80.000 € | 220.000 € |
5 | 420.000 € | 5 * 20.000,00 € oder 5/21 der Anschaffungskosten |
100.000 € | 120.000 € |
6 | 420.000 € | 6 * 20.000,00 € oder 6/21 der Anschaffungskosten |
120.000 € | 0 € |
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