Abschlussprozess

Von der Eröffnungs- zur Schlussbilanz

Nach §240 HGB hat jeder Kaufmann ein Inventar aufzustellen. Der §141 AO verpflichtet auch bei Überschreiten bestimmter Grenzen zur Aufstellung. Damit muss jeder Buchführungspflichtige ein Inventar aufstellen. Die dazu notwendige Tätigkeit nennt man Inventur.

Durch die Inventur werden die Vermögenswerte (Anlage- und Umlaufvermögen) und die Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag ermittelt und schriftlich festgehalten.

Die bei der Inventur ermittelten Werte sind zwingend richtig. Bei einer Differenz zu den Buchwerten gelten stets die Ergebnisse der Inventur.

Eine Inventur ist am Schluss eines jeden Geschäftsjahres durchzuführen.

Das Inventar ist ein Bestandsverzeichnis nach Art, Menge und Wert der erfassten Vermögensgegenstände und Schulden (§240 Abs. 1 und 2 HGB). Die Darstellung der einzelnen Positionen erfolgt untereinander (Staffelform). Das Inventar ist Grundlage des Jahresabschlusses.

Das Inventar ist das Ergebnis der Inventur und besteht aus folgenden drei Teilen:

Vermögen unterteilt in Anlagevermögen und Umlaufvermögen
- Schulden unterteilt in langfristig und kurzfristig
= Eigenkapital (Reinvermögen) Vermögen - Schulden = Reinvermögen

Damit gilt:

  1. Die Inventur ist die notwendige Tätigkeit zur Aufstellung des Inventars
  2. Das Inventar ist das Ergebnis der Inventur
  3. Die Bilanz basiert auf dem Inventar

Die Bilanz ist eine Abschlussrechnung. Sie gibt den Stand des Vermögens und der Schulden zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt (Stichtag) wieder. Die zum Bilanzstichtag festgestellten Werte ändern sich durch die laufende Geschäftstätigkeit. Jede Änderung einer Position bewirkt mindestens die Änderung einer weiteren Position.

Der § 242 HGB verlangt die Aufstellung einer Bilanz (Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluss) zu Beginn der Geschäftstätigkeit und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs.

Da jeder Geschäftsvorfall mindestens zwei Posten der Bilanz verändert, können entweder

  • nur Aktivposten verändert werden,
  • nur Passivposten verändert werden oder,
  • Aktiv- und Passivposten verändert werden.

Dadurch ergeben sich folgende 4 Möglichkeiten der Wertveränderung:

  1. Aktivtausch (betrifft nur die Aktivseite, Bilanzsumme ändert sich nicht)
  2. Passivtausch (betrifft nur die Passivseite, Bilanzsumme ändert sich nicht)
  3. Aktiv-Passivmehrung (betrifft beide Seiten der Bilanz, Bilanzsumme wird größer)
  4. Aktiv-Passivminderung (betrifft beide Seiten der Bilanz, Bilanzsumme wird kleiner)

Für Wertveränderung wird auch der Begriff Bestandsveränderung verwendet. Es handelt sich um erfolgsneutrale Buchungen (Keine Veränderung des Eigenkapitals, Buchung nur in Bestandskonten). Die Bilanzsumme kann sich ändern, muss sich aber nicht ändern. Nach jeder Buchung ist die Summe Aktiva gleich der Summe Passiva. Das Gleichgewicht der Bilanzseiten (Bilanzgleichung) bleibt also bei allen Wertveränderungen erhalten.

Da in einem Unternehmen jeden Tag eine Vielzahl von Geschäftsvorfällen erfasst werden müssen, ist es unmöglich, die Veränderungen der Aktiv- und Passivposten in der Bilanz vorzunehmen. Man benötigt eine übersichtlichere Erfassung und Darstellung der Wertveränderungen.

Für jeden Bilanzposten wird dazu ein eigenes Konto eingerichtet. Dazu löst man die Bilanz in Konten auf. Da diese Konten die Bestände der Vermögens- und Kapitalposten der Bilanz fortführen, nennt man sie Bestandskonten. Nach den beiden Seiten der Bilanz unterscheidet man:

  • Aktive Bestandskonten und
  • Passive Bestandskonten

Geschäftsvorfall - Buchung - Konto

  • Die Konten haben wie die Bilanz auch zwei Seiten. Die linke Seite heißt Soll und die rechte Seite Haben.
  • Das Konto ist eine zweiseitig geführte Rechnung. Es wird auch als "T-Konto" bezeichnet.
  • Das Bestandskonto erfasst nun anfallende Bestandsveränderungen. Es handelt sich um erfolgsneutrale Buchungen (Keine Veränderung des Eigenkapitals, Buchung nur in Bestandskonten).
  • Jeder Geschäftsvorfall erzeugt mindestens eine Soll-Buchung und eine Haben-Buchung. Er verändert also mindestens 2 Konten. Der Buchungssatz gibt an auf welchen Konten ein Geschäftsvorfall im Soll und im Haben zu buchen ist.
  • Man spricht auch von doppelter Buchführung (Doppik), weil jeder Geschäftsvorfall in zweifacher Weise erfasst wird. Es wird jeweils genau der gleiche Wert im Soll und im Haben gebucht.
  • Das Eröffnungsbilanzkonto dient zur Eröffnung der Bestandskonten.
  • Die Anfangsbestände der Eröffnungsbilanz sind mit Hilfe des Eröffnungsbilanzkontos (EBK) auf die aktiven und passiven Bestandskonten zu übertragen.
  • Die Bestandskonten könnten auch ohne eine Gegenbuchung vorgetragen werden. Zwingend notwendig wäre ein Eröffnungsbilanzkonto also nicht. Das Prinzip der Doppik (doppelte Buchführung) ist jedoch durchgängig. Damit die Konteneröffnung auch dem Prinzip der Doppik folgt, wird das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) eingerichtet.
  • Das EBK stellt ein buchungstechnisches Hilfsmittel (Hilfskonto) für die Eröffnung der Bestandskonten dar. Die Datev verwendet in ihren Kontenrahmen das Konto 9000 (Saldenvorträge Sachkonten) als EBK.
  • In der Eröffnungsbilanz heißen die Seiten Aktiva und Passiva. Im Eröffnungsbilanzkonto heißen die Seiten Soll und Haben.
  • Das Eröffnungsbilanzkonto dient der Kontrolle, dass alle Bestandskonten eröffnet wurden, da die Summen beider Seiten des Kontos gleich sein müssen.

Die Schlussbilanz eines Geschäftsjahres ist zugleich die Eröffnungsbilanz des Folgejahres. Nach dem Grundsatz der Bilanzidentität müssen beide inhaltlich gleich sein.

  • Das Schlussbilanzkonto dient dem buchhalterischen Abschluss der Bestandskonten. Die Schlussbilanz eines Geschäftsjahres ist zugleich die Eröffnungsbilanz des Folgejahres. Nach dem Grundsatz der Bilanzidentität müssen beide inhaltlich gleich sein.
  • In der Schlussbilanz heißen die Seiten Aktiva und Passiva. Im Schlussbilanzkonto heißen die Seiten Soll und Haben.
  • Die Schlussbilanz wird aus dem Inventar erstellt. Sie steht damit außerhalb des Kontensystems.
  • Das SBK und die Schlussbilanz stimmen im Endergebnis zahlenmäßig überein, weil Differenzen zwischen den buchhalterischen Soll-Beständen und den Ist-Beständen im Inventar vor Abschluss der Bestandskonten zu berichtigen sind.
  • Maßgebend für die Identität von SBK und Schlussbilanz sind die Werte des Inventars.

Die auf den Bestandskonten gebuchten Geschäftsvorfälle haben nicht das Eigenkapital verändert. Auf den Erfolgskonten werden die betrieblich verursachten Eigenkapitaländerungen erfasst.

  • Betrieblich verursachte Eigenkapitalminderungen werden als Aufwand bezeichnet. Betrieblich verursachte Eigenkapitalmehrungen werden als Ertrag bezeichnet.
  • Da die Aufwandskonten und Ertragskonten das Eigenkapital verändern und damit Erfolgsvorgänge sichtbar machen, nennt man diese Konten Erfolgskonten.
  • Die Mehrzahl der anfallenden Geschäftsvorfälle beeinflusst das Ergebnis und bestimmt somit über Gewinn oder Verlust. Ziel jeder Unternehmenstätigkeit ist ja der Gewinn. Für verschiedene Zwecke muss der Gewinn bestimmt werden.
  • Bei einer direkten Buchung gegen das Eigenkapital würde der Überblick verloren gehen. Außerdem verlangt der Gesetzgeber im § 242 Abs. 2 HGB für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung).
  • Die nach § 242 Abs. 2 HGB geforderte Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs erfolgt im Gewinn- und Verlustkonto (GuV). Die Erfolgskonten werden dazu über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen.
  • Erfolgskonten haben damit im neuen Geschäftsjahr keinen Anfangsbestand.
  • Auf dem Gewinn- und Verlustkonto ergibt sich als Saldo der Erfolg des Unternehmens.
  • Das Gewinn- und Verlustkonto wird zum Konto Eigenkapital abgeschlossen.

Zusammenfassung zur doppelten Buchführung

  • Man spricht von doppelter Buchführung, weil jeder Geschäftsvorfall in zweifacher Weise erfasst wird. Es wird jeweils genau der gleiche Wert im Soll und im Haben gebucht.
  • Man spricht auch deshalb von doppelter Buchführung, weil der Jahreserfolg auf doppelte Weise nachgewiesen wird.
    • Durch den Vergleich des Eigenkapitals des aktuellen Jahres mit dem des Vorjahres in der Bilanz.
    • Durch den Vergleich der Aufwendungen und Erträge des aktuellen Jahres in der Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Da jeder Geschäftsvorfall in zwei Büchern (Grundbuch und Hauptbuch) erfasst wird, spricht man auch von doppelter Buchführung.

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