Buchen von Forderungen an Kunden im übrigen Gemeinschaftsgebiet (innergemeinschaftliche Lieferung)

Grundsätzliches

Lieferungen von Deutschland in das übrige Gemeinschaftsgebiet sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Das übrige Gemeinschaftsgebiet umfasst die gemeinschaftsrechtlichen Inlandsgebiete der EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Inlands der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG.

Innergemeinschaftliche Lieferung

Aus Sicht des deutschen Unternehmens liegt eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor.

Damit eine Lieferung von Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat im Inland von der Umsatzsteuer befreit ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b i.V.m. § 6a UStG):

  • Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet.
  • Der Kunde (Abnehmer) ist ein Unternehmer.
  • Der Kunde (Abnehmer) hat die gelieferte Ware für sein Unternehmen erworben.
  • Der Erwerb der Ware unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung.

Das Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet die Verlagerung der Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger. Beim Leistungsempfänger fallen Steuerschuld und Vorsteuerabzug zusammen und saldieren sich direkt.

Neben der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt muss ein Unternehmer, der innerhalb der EU grenzüberschreitende, steuerfreie Lieferungen an andere Unternehmen vornimmt, eine Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Weg übermitteln.

Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Jahressteuergesetz 2019) wurde § 4 Nr. 1b UStG ergänzt. Durch die Änderung wird die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung ab 2020 versagt, wenn der liefernde Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (§ 18a UStG) nicht, nicht vollständig und richtig nachgekommen ist.

Der Schlüssel zur Teilnahme am EG-Binnenmarkt ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben wird (an Unternehmer auf Antrag). Wer sie besitzt, kann steuerfrei Waren in einen anderen EG-Mitgliedstaat liefern, wenn auch der Erwerber eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt.

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG

Wir verkaufen für 1.000 € Staubsauger an den Kunden Berlusconi in Italien (Debitor 11001) auf Zahlungsziel.

Abarbeitung der relevanten grundsätzlichen Fragestellungen:

  • Der Verkauf von Waren erzeugt Umsatzerlöse. Umsatzerlöse sind Erträge. Wir haben es also mit Bestandskonten und Erfolgskonten zu tun.
  • Der Verkauf erfolgt auf Zahlungsziel. Wir haben also Forderungen.
  • Der Vorgang ist steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG (innergemeinschaftlichen Lieferungen nach § 6a UStG).

Abarbeitung der Regeln zur Erstellung eines Buchungssatzes

  1. Welche Konten beeinflusst der Geschäftsvorfall?
    Forderungen und Umsatzerlöse
  2. Was für Konten sind das?
    Umsatzerlöse ist ein Ertragskonto (Erfolgskonto), Forderungen ist ein aktives Bestandskonto (gebucht wird aber auf einem Personenkonto)
  3. Liegt auf dem entsprechenden Konto eine Mehrung oder eine Minderung vor?
    Auf beiden Konten liegt eine Mehrung vor.
  4. Ermitteln sie aus Punkt 3 auf welcher Seite des Kontos (Soll oder Haben) zu buchen ist!
    Auf dem Personenkonto (Forderungen) wird im Soll gebucht. Auf dem Konto Umsatzerlöse im Haben.

Buchung im SKR04

Der Buchungssatz in einem Buchungsprogramm lautet:
Debitor 11001 an Sachkonto 4125 (Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG) 1.000 €

Soll Haben
Debitor 11001 1.000 € Sachkonto 4125 (Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG) 1.000 €

Buchung im SKR03

Der Buchungssatz in einem Buchungsprogramm lautet:
Debitor 11001 an Sachkonto 8125 (Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG) 1.000 €

Soll Haben
Debitor 11001 1.000 € Sachkonto 8125 (Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG) 1.000 €

Hier finden Sie Beispielaufgaben zur Bildung von Buchungssätzen!
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